vielschichtiger Tätigkeitsbereich
Grundstücks- und Immobilienrecht
Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist ein vielschichtiger Tätigkeitsbereich. Wir prüfen oder gestalten Grundstückskaufverträge. Aus bereits geschlossenen Kaufverträgen können Mängelansprüche resultieren. Auch ist die Rückabwicklung des Vertrages nach erfolgter Anfechtung wegen arglistiger Täuschung denkbar.
Im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten wie Nießbrauchs- und Wohnungsrechten oder mit Geh-, Fahr- und Wegerechten treten immer wieder Probleme auf, bei deren Lösung gute Fachkenntnisse erforderlich sind.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Nachbarrecht. Dabei kann es insbes. um einen Überbau, übergreifende Bauteile, gefahrdrohende Anlagen, Feststellung des Grenzverlaufs, Aufschüttungen und Abgrabungen oder um Notwegerechte gehen.
Im Mietrecht beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter in allen Streitigkeiten. Die korrekte Formulierung einer Kündigung, etwa wegen Eigenbedarfs, sollte von einem Fachmann vorgenommen werden.