Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht in Göppingen

Grundstücksrecht

vielschichtiger Tätigkeitsbereich

Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist ein vielschichtiger Tätigkeitsbereich. Wir prüfen oder gestalten Grundstückskaufverträge. Aus bereits geschlossenen Kaufverträgen können Mängelansprüche resultieren. Auch ist die Rückabwicklung des Vertrages nach erfolgter Anfechtung wegen arglistiger Täuschung denkbar.

Im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten wie Nießbrauchs- und Wohnungsrechten oder mit Geh-, Fahr- und Wegerechten treten immer wieder Probleme auf, bei deren Lösung gute Fachkenntnisse erforderlich sind.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Nachbarrecht. Dabei kann es insbes. um einen Überbau, übergreifende Bauteile, gefahrdrohende Anlagen, Feststellung des Grenzverlaufs, Aufschüttungen und Abgrabungen oder um Notwegerechte gehen.

Im Mietrecht beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter in allen Streitigkeiten. Die korrekte Formulierung einer Kündigung, etwa wegen Eigenbedarfs, sollte von einem Fachmann vorgenommen werden.

Gut zu wissen

Umfangreiche Fachkenntnis im Grundstücksrecht

  • Der Verkäufer einer Immobilie, der einen Mangel verschweigt, kann sich nicht auf den vertraglichen Haftungsausschluss berufen. Gerade bei Schimmel, Hausschwamm, Altlasten oder Asbest sollten Käufer etwaige Ansprüche prüfen lassen.
  • Die Zeiten, in denen Teilungsversteigerungen zur Aufhebung einer Gemeinschaft einen verhältnismäßig geringen Erlös erbracht haben, sind vorbei. Oft ist es deshalb besser, unverzüglich die Versteigerung einer Immobilie zu beantragen, anstatt langwierige, kostenintensive und letztlich vergebliche Verhandlungen zu führen.
  • Dienstbarkeiten wie Geh- und Fahrrechte führen oft zu Streitigkeiten. Der Umfang eines solchen Rechts sollte genau geprüft werden. Beispielsweise berechtigt ein Fahrrecht regelmäßig nicht zum Abstellen von Fahrzeugen.

Überblick

Tätigkeitsfelder im Bereich des Grundstücksrechts

  • Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen
  • Nießbrauch und Wohnungsrechte
  • Geh-, Fahr- und Wegerechte
  • Überbau
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Grundstückskaufverträgen (z.B. Kaufpreis- oder Mängelansprüche)
  • Anfechtung von Grundstückskaufverträgen
  • Maklerrecht
  • Zwangs- und Teilungsversteigerung
  • Mietrecht (insbes. Kündigung des Mietverhältnisses sowie Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Mietverhältnissen wie etwa Mietrückstände)

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