Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht in Göppingen

Familienrecht

Aus langjähriger Erfahrung

Unterstützung in allen Belangen

Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in jeder Phase der Trennung in allen  Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich sowie im Scheidungsverfahren samt Folgesachen. 

Einen Schwerpunkt bilden Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt). Bereits bestehende Unterhaltstitel lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen abändern.

Ich vertrete Sie in allen Arten güterrechtlicher und vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen (wie z.B. Zugewinnausgleich). In vielen Fällen sind Ehegatten Eigentümer einer gemeinsamen noch nicht abbezahlten Immobilie, für die wirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen sind.  Einem Ehegatten kann die Ehewohnung vorübergehend oder dauerhaft zugewiesen werden.

Eine wesentliche Bedeutung kommt der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, die die familiären, steuer- und ggf. gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt, zu. Derartige Regelungen können zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führen. 

Auseinandersetzungen um das Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen eine große Belastung für alle Beteiligten dar. Ziel muss es hier sein, möglichst zeitnah und sachlich zu tragfähigen Lösungen zu kommen.

Der im Zuge der Scheidung durchgeführte Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften kann erhebliche Auswirkungen im Rentenalter zeigen und darf daher nicht vernachlässigt werden. 

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Dies gilt auch für das Recht der Abstammung, das Namensrecht und das Recht der Adoption. Darüber hinaus vertrete ich Sie in Vormundschafts- und Betreuungsverfahren.

Bei vielen familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Mediation in Betracht zu ziehen. Sie kann zu einer erheblichen psychischen Entlastung führen und Kosten sparen.

Gut zu wissen

  • In allen Bereichen sind wir auch dann tätig, wenn ausländisches Recht anwendbar ist
  • Auch wenn bereits ein Unterhaltstitel vorliegt: haben sich die Verhältnisse so geändert, dass der Unterhaltstitel abgeändert werden kann?
  • Welche erbrechtlichen Regelungen sind nach Trennung notwendig, um die Teilhabe des anderen Ehegatten zu minimieren?
  • Rechtzeitige Vorsorge kann die Zerschlagung eines Unternehmens im Scheidungsfall vermeiden

Überblick

Tätigkeitsfelder im Bereich des Familienrechts

  • Ehescheidung
  • Eheaufhebung
  • Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt)
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Sorge- und Umgangsrecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Herausgabe des Kindes
  • güterrechtliche Auseinandersetzung (Zugewinn, Auseinandersetzung von Gütergemeinschaften)
  • Vermögensauseinandersetzung (z.B. gemeinsame Immobilie)
  • Teilungsversteigerung
  • Versorgungsausgleich
  • Wohnungszuweisung
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorbereitung von Eheverträgen
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Abstammungsrecht
  • Adoptionsrecht
  • Vormundschaftsrecht
  • Betreuungsrecht
  • General- und Vorsorgevollmacht

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