Aus langjähriger Erfahrung
Unterstützung in allen Belangen
Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in jeder Phase der Trennung in allen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich sowie im Scheidungsverfahren samt Folgesachen.
Einen Schwerpunkt bilden Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt). Bereits bestehende Unterhaltstitel lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen abändern.
Ich vertrete Sie in allen Arten güterrechtlicher und vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen (wie z.B. Zugewinnausgleich). In vielen Fällen sind Ehegatten Eigentümer einer gemeinsamen noch nicht abbezahlten Immobilie, für die wirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen sind. Einem Ehegatten kann die Ehewohnung vorübergehend oder dauerhaft zugewiesen werden.
Eine wesentliche Bedeutung kommt der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, die die familiären, steuer- und ggf. gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt, zu. Derartige Regelungen können zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führen.
Auseinandersetzungen um das Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen eine große Belastung für alle Beteiligten dar. Ziel muss es hier sein, möglichst zeitnah und sachlich zu tragfähigen Lösungen zu kommen.
Der im Zuge der Scheidung durchgeführte Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften kann erhebliche Auswirkungen im Rentenalter zeigen und darf daher nicht vernachlässigt werden.
Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Dies gilt auch für das Recht der Abstammung, das Namensrecht und das Recht der Adoption. Darüber hinaus vertrete ich Sie in Vormundschafts- und Betreuungsverfahren.
Bei vielen familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Mediation in Betracht zu ziehen. Sie kann zu einer erheblichen psychischen Entlastung führen und Kosten sparen.