Umfassende Beratung
Vertretung vor und nach Eintreten des Erbfalls
Die gesetzliche Erbfolge führt in vielen Fällen zu unsachgemäßen Ergebnissen. Ich berate Sie schon vor Eintritt des Erbfalls über die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet, und bereite Testamente und Erbverträge vor.
Gerade die vorweggenommene Erbfolge bietet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Aus steuerlichen Erwägungen oder zur Reduzierung eines Pflichtteilsanspruchs kann die Übertragung von Vermögenswerten auf Kinder sinnvoll sein. Nach Eintritt des Erbfalls ist die Vertretung bei der Erbauseinandersetzung oder im Erbscheinsverfahren ein wesentlicher Schwerpunkt.
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Pflichtteilsberechnung ist meist sehr komplex. Häufig stellt sich die Frage, ob und inwieweit Pflegeleistungen eines Abkömmlings oder Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten relevant sind. Ist der Nachlass überschuldet, kläre ich Sie über die gesetzlichen Möglichleiten der Haftungsbeschränkungen auf.
Ich bin im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht tätig und erstelle die entsprechenden Steuererklärungen, auch die Feststellungserklärung bzgl. der Bedarfswertermittlung von Immobilien. Ich übernehme Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen und habe schon zahlreiche komplizierte Nachlassangelegenheiten abgewickelt.