Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht in Göppingen

Erbrecht

Umfassende Beratung

Vertretung vor und nach Eintreten des Erbfalls

Die gesetzliche Erbfolge führt in vielen Fällen zu unsachgemäßen Ergebnissen. Ich berate Sie schon vor Eintritt des Erbfalls über die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet, und bereite Testamente und Erbverträge vor.

Gerade die vorweggenommene Erbfolge bietet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Aus steuerlichen Erwägungen oder zur Reduzierung eines Pflichtteilsanspruchs kann die Übertragung von Vermögenswerten auf Kinder sinnvoll sein. Nach Eintritt des Erbfalls ist die Vertretung bei der Erbauseinandersetzung oder im Erbscheinsverfahren ein wesentlicher Schwerpunkt.

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Pflichtteilsberechnung ist meist sehr komplex. Häufig stellt sich die Frage, ob und inwieweit Pflegeleistungen eines Abkömmlings oder Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten relevant sind. Ist der Nachlass überschuldet, kläre ich Sie über die gesetzlichen Möglichleiten der Haftungsbeschränkungen auf.

Ich bin im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht tätig und erstelle die entsprechenden Steuererklärungen, auch die Feststellungserklärung bzgl. der Bedarfswertermittlung von Immobilien. Ich übernehme Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen und habe schon zahlreiche komplizierte Nachlassangelegenheiten abgewickelt.

Gut zu wissen

Kompetenter Ansprechpartner bei Erbrechtsfragen

  • Regelmäßig kommt der Bewertung einer Immobilie eine tragende Bedeutung zu. Es lohnt sich, Bewertungsgutachten genau anzuschauen.
  • Hatte der Erblasser zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt und wurde mit der Vollmacht Geld abgehoben, sollten unbedingt Rückforderungsansprüche des oder der Erben geprüft werden.
  • Ehegatten, die gemeinsam ein Testament errichten wollen, sollten sich über die Bindungswirkung eines Testaments beraten lassen.
  • Abkömmlinge sind oft der Ansicht, dass sie immer mindestens in Höhe des Pflichtteils am Nachlass beteiligt werden. Dies ist falsch. Insbesondere wenn der Erbteil durch Vermächtnisse geschmälert wird, besteht wegen der kurzen Ausschlagungsfrist dringender Beratungsbedarf, ob die Ausschlagung der Erbschaft und die Geltendmachung des Pflichtteils sinnvoll ist.

Überblick

Tätigkeitsfelder im Bereich des Erbrechts

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Vermächtnisansprüche
  • Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten und ihre Berücksichtigung bei der Erbauseinandersetzung oder bei der Berechnung des Pflichtteils
  • Teilungsversteigerung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlasspflegschaft
  • Erbenhaftung und Haftungsbeschränkung
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Unternehmensnachfolge
  • Berücksichtigung von Pflegeleistungen
  • Kontobeziehungen und Lebensversicherungen im Erbfall
  • Vermögensnachfolge
  • Ansprüche des Vertragserben

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