Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt unterstützt und berät in jeder Phase der Trennung und Scheidung außergerichtlich und gerichtlich, insbes. in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, in allen unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten (Getrenntlebensunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) sowie bei der Vermögens- und güterrechtlichen Auseinandersetzung.
Bei jeder Auseinandersetzung sollte die familienrechtliche Mediation in Erwägung gezogen werden.
Eine wesentliche Bedeutung hat die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, die sämtliche familiären, steuer- und ggf. gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt.
Die korrekte Berechnung des Unterhalts ist von immenser Bedeutung. Dasselbe gilt für die Bezifferung des Zugewinns und die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft; hier sind fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung erforderlich, um die Interessen des Mandanten optimal zu vertreten.
Wir unterstützen eingetragene Lebenspartner oder Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
In Auseinandersetzungen um das Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsbe-stimmungsrecht achten wir darauf, dass gemeinsame Kinder nicht zum Spielball der Eltern werden.
In allen Bereichen sind wir auch dann tätig, wenn ausländischens Recht anwendbar ist.